Als erfahrener Anwalt arbeitete Dr. Manfred Ernst seit mehr als 40 Jahren in Bremerhaven. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit lagen im Bereich des gesamten Wirtschaftsrechts, im Erbrecht und im Baurecht. Besondere Schwerpunkte bildeten das Verwaltungsrecht, das allgemeine Vertragsrecht und das Presserecht.
1974 promovierte er mit "magna cum laude" über das Thema "Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit". Weitere Veröffentlichungen sind von ihm zum kommunalen Verfassungsrecht erschienen. Seine besondere Neigung gilt dem privaten und öffentlichen Baurecht sowie der individuellen Gestaltung erbrechtlicher Lösungen und der Durchsetzung von Erbansprüchen.
Privat beschäftigt sich Rechtsanwalt Dr. Ernst mit der Geschichte seiner Heimatstadt Bremerhaven, über die er mehrere Bücher veröffentlicht hat. Er beteiligt sich aktiv am kulturellen und politischen Leben der Stadt. Seine Wahlheimat ist Frankreich.
Sprachen: Englisch, Französisch